Teilnahmebedingungen für das EM-Tippspiel 2024 der Altbier Düsseldorf GmbH

 

Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am EM-Tippspiel der Altbier Düsseldorf GmbH („Tippspiel“) und dessen Durchführung gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“). Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer der Aktion. Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

  1. Veranstalter
    Veranstalter des Tippspiels ist die Altbier Düsseldorf GmbH, Wielandstraße 12-14, 40211 Düsseldorf („Veranstalter“).
  2. Geltung, Teilnahmeberechtigung

2.1 Vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 findet mit 24 Mannschaften und 51 Spielen die Fußball Europameisterschaft 2024 statt. Für die Endergebnisse der deutschen Nationalmannschaft kann jeder gemäß Ziffer 2.3 teilnahmeberechtigte Teilnehmer des Tippspiels bei einem vor Ort Besuch im Frankenheim Brauereiausschank einen eigenen Tipp einreichen. Ziel ist es, möglichst genau das Ergebnis, des am Teilnahmetag ausgestrahlten Spiels der deutschen Nationalmannschaft zu tippen und dabei den Endspielstand korrekt zu erraten.

2.2 Das Tippspiel wird von dem Veranstalter nur vor Ort im Frankenheim Brauereiausschank durchgeführt und das Ergebnis ausschließlich zum Ende des Spiels per E-Mail kommuniziert. Das Tippspiel wird sowohl vor als auch nach seinem Abschluss auf der Internetseite des Veranstalters unter der URL https://www.frankenheim-ausschank.com/ beworben.

2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und die sich als Kunden des Veranstalters vor Ort aufhalten und eine Verfolgung der Fußballübertragung vor Ort unternehmen. Weiterhin ist erforderlich, dass sie sich durch Ausfüllen und Unterschreiben des Tippscheins für das Gewinnspiel registrieren. Eine Registrierung ist nur bis vor Spielbeginn der Fußballübertragung möglich. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Mitarbeiter des Veranstalters, sämtliche an der Entwicklung oder Durchführung des Tippspiels beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater, Lieferanten), sowie deren jeweilige Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tippgemeinschaften, Tippspiel-Clubs, Tippspielagenturen sowie automatisierte Tippspieldienste sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen. An Minderjährige und sonst gemäß dieser Ziffer 2.3 von der Teilnahme ausgeschlossene Personen oder Personen, die dennoch teilnehmen oder Personen, die unter fremdem Namen teilnehmen, werden keine Gewinne vergeben.

2.4 Jede die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllende, registrierte Person kann ausschließlich mit ihrem ausgefüllten Tippschein einmalig je Spielübertragung im Biergarten des Frankenheim Brauereiausschank Wielandstraße teilnehmen. Es ist untersagt, mehrere Tippscheine auszufüllen und zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Doppelanmeldungen sind ungültig, und werden nicht bei der Gewinnvergabe berücksichtigt und können zum Ausschluss von dem Tippspiel führen. Die Teilnahme am Tippspiel ist kostenlos.

2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen oder organisierte Gemeinschaften gemäß Ziffer 2.3 von der Teilnahme an dem Tippspiel auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich bei Zugang zum oder Durchführung des sowie Teilnahme an dem Tippspiel unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder bedient haben oder dass sie in sonstiger Art und Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder irreführender Angaben Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise das Tippspiel negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen. Gleiches gilt für Personen, die versuchen, ihren Gewinn kommerziell, beispielsweise über Online-Plattformen, zu verkaufen. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, solche Personen von der Teilnahme an dem Tippspiel auszuschließen und die zugesagten Gewinne nachträglich abzuerkennen bzw. diese zurückzufordern.

  1. Teilnahmezeitraum

3.1 Die Durchführung des Tippspiels erfolgt im Zeitraum der Fußball Europameisterschaft gemäß Ziffer 2.1 („Teilnahmezeitraum“). Um einen Tipp erfolgreich für eine Spielbegegnung der deutschen Nationalmannschaft abgeben zu können, muss dieser jeweils vor dem offiziellen Spielbeginn auf dem, vom Servicepersonal ausgehändigten, Tippschein eingetragen und als erfolgreich abgegeben bestätigt worden sein. Mit dem offiziellen Spielbeginn schließt die Tippannahme automatisch und weitere Tipps können – auch im Falle eines verzögerten Spielbeginns – nicht mehr berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge von Tipps kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

3.2 Zur Wahrung der Frist gilt der Zeitpunkt, in dem der Tipp für das jeweilige Spiel ordnungsgemäß gemäß Ziffer 4.2 abgegeben worden ist.

  1. So geht’s: Durchführung und Ablauf des Tippspiels

4.1 Das Tippspiel wird vor Ort im Frankenheim Brauereiausschank Wielandstraße durchgeführt.

4.2 Altbier Düsseldorf GmbH wird im Rahmen dieses Gewinnspiels als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig.

4.3 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Tippspiel ist die erfolgreiche Registrierung durch Ausfüllen des ausgehändigten Tippschein gemäß Ziffer 2.3 als Kunde des Frankenheim Brauereiausschank Wielandstraße. Der Teilnehmer muss zur Teilnahme an dem Tippspiel zur Tippabgabe gemäß Ziffer 3.1 einen Besuch im Frankenheim Brauereiausschank Wielandstraße vornehmen und seinen Tipp auf dem Tippschein eintragen und durch das Einwerfen in eine, vor Ort zur Verfügung gestellten, verschlossenen transparenten Wahlbox mit Einwurfschlitz abgeben. Der Teilnehmer weiß, dass er seinen Tipp erfolgreich abgegeben hat, wenn der Tippschein in die verschlossene transparente Wahlbox fällt.

4.4 Die Auswertung der Tippscheine erfolgt durch die Mitarbeiter der Altbier Düsseldorf GmbH nach Spielende nach dem Vier-Augen-Prinzip. Teilnehmer mit dem exakt richtig getippten Spielergebnis gelangen nach Spielende und Auswertung der abgegebenen Tippscheine in das Losverfahren um die Gewinne. Ausschlaggebend für die Wertung ist das offiziell festgelegte Ergebnis nach der gesamten Spielzeit (= 90 Minuten + Verlängerung inklusive Elfmeterschießen). Ist das Ergebnis auf dem Tippschein nicht richtig, so ist das Gewinnspiel für den Teilnehmer ohne Gewinnchancen beendet.

Das Losverfahren um die Gewinne wird nach Spielende, innerhalb von drei Werktagen durch die Altbier Düsseldorf GmbH durchgeführt. Bei Teilnehmern mit dem exakt richtig getippten Spielergebnis werden die Gewinne im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter den betroffenen Teilnehmern vergeben. Die Gewinner werden nach der Verlosung per E-Mail über ihren Gewinn informiert.

  1. Gewinne

5.1. Nach Ablauf des Gewinnziehung gem. Ziffer 3.1 erfolgt die Vergabe der Gewinne an die teilnahmeberechtigten Teilnehmer, die beim Tippspiel das exakt richtige getippte Spielergebnis abgegeben haben und im Rahmen des , auf dem Zufallsprinzip beruhenden, Losverfahren einen Gewinn erzielt haben und von der Teilnahme am Tippspiel nicht gemäß Ziffer 2.3 – 2.5 ausgeschlossen sind.

5.2 Es werden die folgenden Gewinne vergeben:

 

  1. Platz: 30,00€
  2. Platz: 20,00€
  3. Platz: 10,00€

Die Gewinner werden per E-Mail informiert. Nach Erhalt der Postanschrift des Gewinners wird der Gewinn dem Gewinner durch einen Versanddienstleister zugesendet. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Für den Gewinner fallen für die Zusendung mithin keine weiteren Kosten (z. B. Versandkosten) an. Ggfs. mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten oder finanzielle Aufwendungen gehen zu Lasten des Gewinners.

5.3 Die Mitteilung über den Gewinn im Falle des Gewinns und die Aufforderung zur Angabe der Postanschrift zwecks Postversand des Gewinns werden dem Teilnehmer gemeinsam mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen per E-Mail an die von dem Teilnehmer im Rahmen seiner Registrierung gemäß Ziffer 2.3 angegebenen E-Mail-Adresse geschickt. Auf diese E-Mail muss sich der Teilnehmer innerhalb von sieben (7) Tagen zurückmelden und seine Postadresse zur Verfügung stellen. Tut er dies nicht, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn.

5.4 Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere der im Rahmen seiner Registrierung (Ausfüllen und Einwerfen des Tippschein) gemäß Ziffer 2.3 angegebenen Daten (einschließlich E-Mail-Adresse) sowie seiner Postadresse gemäß Ziffer 5.3. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung, die beispielsweise aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Daten und Angaben resultiert und etwa dazu führt, dass der Gewinn nicht zugestellt werden kann oder der Gewinner den Gewinn nicht erhält. Kann der Gewinn – egal aus welchen Gründen – nicht zugestellt werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein Ersatz-Gewinner wird nicht bestimmt.

5.5 Der Gewinn ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar oder austauschbar. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf eine andere Person ist nicht möglich. Bei Retoure entfällt der Anspruch auf den Gewinn.

  1. Haftung, Gewährleistung

6.1 Mit der Übergabe des Gewinns an den Versanddienstleister gemäß Ziffer 5.2 ist der Veranstalter von jeglicher Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Tippspiel befreit, sofern sich nicht aus diesen Teilnahmebedingungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.

6.2 Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

6.3 Der Veranstalter leistet keine Gewähr für die Mangelfreiheit der Gewinne.

6.4 Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit diesem Tippspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, sogenannte Kardinalpflichten, begrenzt. „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Tippspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  1. Vorzeitige Beendigung des Tippspiels

7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Tippspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Tippspiels ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Tippspiels stören oder verhindern würden.

7.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Tippspiels nach Ziffer 7.1 sind ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in diesem Fall unberührt.

  1. Datenschutz

8.1 Mit der Teilnahme an dem Tippspiel, erklärt der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass der Veranstalter sowie der Dritte nach Ziffer 8.2 alle erforderlichen personenbezogenen Daten für den Zeitraum und zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Tippspiels verarbeitet und nutzt. Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Teilnehmer ist oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Teilnehmers erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

8.2 Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergeleitet, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Tippspiels erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Grundlage vor. Erforderlich ist die Weitergabe an das für die Durchführung des Tippspiels beauftragten Mitarbeiter der Altbier Düsseldorf GmbH, welche die Daten zum Zwecke der Durchführung des Tippspiels erheben, aufbewahren und nutzen müssen.

8.3 Im Übrigen gelten die Datenschutzinformationen, abrufbar unter: https://www.frankenheim-ausschank.com/datenschutz/

8.4 Der Teilnehmer kann eine zuvor erklärte Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: mail@frankenheim-ausschank.com. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. An die gleiche Adresse kann jeder Teilnehmer Fragen, Anregungen u.Ä. zu den Datenschutzbestimmungen senden.

8.5 Die Löschung/Vernichtung der in dem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erhobenen Daten erfolgt bis spätestens 30. September 2024.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

9.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9.4 Verstößt ein Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen.

Viel Glück und Erfolg wünscht
das gesamte Team der Altbier Düsseldorf GmbH